Unsere AGB’s finden Sie nachstehend, ebenso können Sie per Klick auf den pdf-Button ausgedruckt werden.Für Ihre Ayurveda-Kur, Ihren Urlaubsaufenthalt sowie Seminare und Ausbildungen erhalten Sie eine entsprechende Rechnung. Anzahlungen in Höhe von 30 % des Preises sind bis spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Sollte Ihre Anmeldung (Kur, Urlaub, Seminar, Sonstiges) 14 Tage vor Buchungstermin liegen, so ist die Rechnung nach Erhalt zur Hälfte (50 %) zu zahlen. Ansonsten ist erst vor Antritt der Kur, des Urlaubes sowie der Seminare und Ausbildungder komplette Betrag (bei kurzfristiger Buchung <= 13 Tage vor Antritt) oder der Restbetrag zu zahlen.Die Zahlung hat auf das Ayurveda-Heilzentrum zu erfolgen. Konto-Inhaber: Stefan Hornung, Konto-Nr.: 298 90 93, BLZ: 585 501 30, Sparkasse Trier.Nach Eingang der Zahlung bzw. Anzahlung ist der Kunde definitiv angemeldet.RücktrittsgebührenDer Kunde kann jederzeit vor Beginn der jeweiligen Buchung zurücktreten. Die Kündigung ist rechtsgültig, wenn sie schriftlich erfolgt. DieRücktrittsgebühren sehen wie folgt aus:•30 Tage vor Buchungstermin10 % vom Gesamtpreis•15 Tage vor Buchungstermin30 % vom Gesamtpreis• 7 Tage vor Buchungstermin50 % vom GesamtpreisIn allen aufgeführten Fällen entsteht eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 30 Euro, die bei erneuter Anmeldung weder angerechnet noch zurückerstattetwird. Die Rücktrittsgebühren werden bei einer erneuten Anmeldung - nur innerhalb von 6 Monaten - angerechnet. Falls ein Ersatzteilnehmer gefunden wird, entsteht eine einmalige Gebühr von 25 Euro zuzüglich der einmaligen Bearbeitungsgebühr.Sollte der Kunde innerhalb der gebuchten Zeit den Urlaub, Kur, Seminare, Ausbildung etc. aus ihm gegebenen Grunde abbrechen, gibt es keinerleiRückerstattung der bereits geleisteten Kosten. Soweit der Kunde die im jeweiligen Programm enthaltenen Dienstleistungen teilweise nicht in Anspruchnimmt, ergeben sich daraus keine Rückvergütungsansprüche.Rücktritt und Kündigung durch den VeranstalterDer Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der jeweiligen Buchung ungeachtet einer Abmahnungdes Veranstalters nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf die Gebühren, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteileanrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.Haftung des VeranstaltersDer Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung. Der Veranstalter haftet fürein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.Anwendbares RechtEs gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Trier. Allgemeine Geschäftsbedingungen